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01.04.2025

Neue Gemeindekirchenräte werden im Herbst 2025 gewählt

beIm Herbst werden in den Kirchengemeinden des Pfarrbereichs neue Gemeindekirchenräte gewählt. Für die kommenden sechs Jahre leiten sie die Gemeinde. Die Aufgabe der Kirchenältesten ist es, gemeinsam zu beraten, wie sich Arbeitsfelder entwickeln und wo Schwerpunkte liegen sollen. Hier einige Beispiele:
• Geistliches, gottesdienstliches und gemeindliches Leben - Welche Angebote gibt es? Wie werden sie gestaltet? Was kann Neues probiert werden?
• Haushaltsfragen - Wofür wird das Geld verwendet? Wie lassen sich Einnahmen steigern und Ausgaben senken?
• Baufragen - Was steht an? Was ist mit welcher Priorität zu unternehmen?
• Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Welche Angebote soll es in der Region geben?
• Diakonische Arbeit - Welche Menschen brauchen Hilfe?
• Öffnung der Kirche - Welche Räume können zugänglich gemacht werden?
• Öffentlichkeitsarbeit - Wo und wie äußert sich die Gemeinde in der Öffentlichkeit?

Bis zum 18. Mai 2025 haben Sie nun Gelegenheit, Wahlvorschläge einzureichen. Wenn Ihnen also jemand als gut geeignet erscheint, die Geschicke unserer Kirchengemeinden für die nächsten Jahre mitzubestimmen, sollten Sie diese Namen dem jetzigen Gemeindekirchenrat übermitteln oder selbst einen Kandidatenvorschlag ausfüllen. Das Formular erhalten Sie im Gemeindebüro oder bei Pfarrerin Saskia Lieske (saskia.lieske@ekmd.de). Sie müssen dann noch vier Unterstützer/innen für Ihren Vorschlag finden und die Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten einholen. Vielleicht wollen Sie ja auch selbst kandidieren? Wir freuen uns, wenn Sie sich beteiligen – egal ob bei der Kandidatensuche oder als Kandidat/in!

Vorgeschlagen werden können alle Gemeindeglieder:
• die seit mindestens sechs Monaten der Kirchengemeinde angehören,
• die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• die zum Abendmahl zugelassen sind,
• die die Wählbarkeit nicht verloren haben und
• am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen.

Die Wahlen finden übrigens an folgenden Terminen statt:
Thale: 5. Oktober 2025

Friedrichsbrunn: 28. September 2025
Bad Suderode: 4. Oktober 2025

Warnstedt: 28. September 2025