Hinweisgeberstelle

Der Kirchenkreis Halberstadt hat sich der EKD-weiten Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz angeschlossen. Personen, die berufliche Verstöße melden, sind damit vor Nachteilen geschützt. Meldungen können digital oder schriftlich erfolgen.

Kontakt: 

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) 

Herrenhäuser Straße 12 

30419 Hannover. 

Website: www.bkms-system.com/ekd

Telefon: 0511 – 2796 236.


Hintergrund

  • Im Juli 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom Bundestag verabschiedet.
  • Es dient dem Schutz von "Whistleblowern" und regelt das Verfahren für Hinweise in Beschäftigungsstellen.

Zweck des Gesetzes

  • Schutz von Personen, die berufliche Verstöße melden, vor Nachteilen.
  • Ziel: Erkennung und Behebung von Fehlverhalten in Organisationen.

Wer kann Hinweise geben?

  • Alle Personen, die berufliche Verstöße erfahren, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis.

Welche Verstöße werden abgedeckt?

  • Verstöße gegen Bundes- und Landesgesetze sowie EU-Rechtsakte.
  • Beispiele: Geldwäsche, Umweltschutz, Datenschutz, Verbraucherschutz.

Einschränkungen

  • Das Gesetz ersetzt keine interne Fehlerkorrektur oder dient nicht als "Kummerkasten".

Schutz für Hinweisgeber

  • Personen, die wahre Informationen melden, werden nicht für den Zugriff auf diese Informationen rechtlich verantwortlich gemacht.
  • Repressalien gegen Hinweisgeber sind verboten.

Verfahren bei Meldungseingang

  • Bestätigung des Eingangs der Meldung innerhalb von sieben Tagen.
  • Prüfung des Verstoßes und Kontakt zur Hinweisgeber.
  • Ergreifen von angemessenen Maßnahmen und Rückmeldung an den Hinweisgeber.
  • Dokumentation der Hinweise unter Beachtung der Vertraulichkeit.

Weitere Fragen

  • Bei Fragen steht das Referat A1 im Landeskirchenamt der EKM zur Verfügung.
Dom St. Stephanus und Sixtus in Halberstadt

Kontakt

Evangelischer Kirchenkreis Halberstadt
Domplatz 47
38820