Bestattung

Es gehört zu den schmerzlichsten Erfahrungen, einen vertrauten Menschen durch den Tod zu verlieren. Pfarrer:innen begleiten Menschen auf dem Weg des Sterbens und Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen.

Wenn ein Mensch verstorben ist, besteht die Möglichkeit einer Aussegnung. Der/die Verstorbene wird mit Gebet, Worten aus der Bibel und dem Segen Gott anvertraut. Eine Aussegnung kann am Totenbett zuhause, im Krankenhaus bzw. einem anderen Aufbahrungsort, z. B. im Bestattungshaus, geschehen. Besonders nahe stehende Menschen können hinzu gebeten werden.

Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Angehörige und Freunde, Kollegen und Nachbarn versammeln sich am Sarg oder an der Urne. Die Trauerfeier bietet Raum und Zeit für den Abschied. Wenn die eigene Gefühlslage nicht in Worte gefasst werden kann, können Worte und Bilder der Bibel geliehen werden. Das Sterben ist immer auch ein Anlass, über die Endlichkeit des eigenen Lebens nachzudenken. Die kirchliche Bestattung nimmt das auf und hilft zu begreifen, was der Tod für das Leben bedeutet.

Wenn Sie in der Situation sind, von einem geliebten Menschen Abschied nehmen zu müssen und Begleitung durch die christliche Gemeinde wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Pfarrerin Saskia Lieske auf (03947-7799599).

Muss der/die Verstorbene umgehend durch ein Bestattungsinstitut abgeholt werden?

Nein! In Sachsen-Anhalt gibt es dafür eine Frist von bis zu 36h nach dem Todeszeitpunkt.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich bestattet werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Allerdings ist eine kirchliche Bestattung dennoch möglich, wenn kirchlich gebundene Angehörigen dies wünschen.

Kann jemand, der Suizid begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Ja! Ein Suizid ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.